Fahrschulklasse A

Der Motorradführerschein

Klasse A

Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Anmeldung: Mit 23 1/2 Jahren

Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.

Klasse A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren

Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM & A1 mit ein.

Klasse A1

Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

Ab Januar 2020: dürfen Motorräder der Klasse A1 (125 ccm) auch mit dem Autoführerschein gefahren werden, wenn eine zusätzliche Schulung bei einer zugelassenen Fahrschule besucht wurde.

Wir sind vorbereitet und haben bereits das Ausbildungskonzept erstellt und bieten es ab Januar für euch an.

Vorraussetzung für die Schlüsselzahl 196:

– Mindestalter 25 Jahre.
– Seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein.
– 4 mal Unterricht Theorie.
– 5 mal Unterricht Praxis.
– Keine Prüfung

Klasse AM | Rollerführerschein

Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  2. Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:

  1. Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens  50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:

  1. Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  2. Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
  3. Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
  4. Leermasse max. 350 kg

Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren

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WICHTIG

Gefahren wird nur in Schutzkleidung. Wenn keine eigene vorhanden ist, wird diese komplett von der Fahrschule kostenlos zur Verfügung gestellt. Fast alle Größen sind vorhanden.
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Unsere Fahrschulklassen

Hier siehst du, welche Fahrschuklassen wir außerdem anbieten.

Mofaführerschein

Hier findest du alles Wichtige rund um dem Mofaführerschein.

Autoführerschein

Hier findest du alle Informationen zur Führerscheinklasse B.

B197 – Die neue Führerscheinregelung!

Kein „Abwürgen“ in der Prüfungsfahrt, volle Konzentration auf den Verkehr, stressfreie Prüfung!

Mehr Informatinen zur Regelung hier.