Fahrschulklasse A
Der Motorradführerschein
Klasse A
Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Alter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Anmeldung: Mit 23 1/2 Jahren
Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Klasse A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Der Führerschein der Klasse A schließt die Klassen AM & A1 mit ein.
Klasse A1
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren
Ab Januar 2020: dürfen Motorräder der Klasse A1 (125 ccm) auch mit dem Autoführerschein gefahren werden, wenn eine zusätzliche Schulung bei einer zugelassenen Fahrschule besucht wurde.
Wir sind vorbereitet und haben bereits das Ausbildungskonzept erstellt und bieten es ab Januar für euch an.
Vorraussetzung für die Schlüsselzahl 196:
– Mindestalter 25 Jahre.
– Seit 5 Jahren im Besitz der Klasse B sein.
– 4 mal Unterricht Theorie.
– 5 mal Unterricht Praxis.
– Keine Prüfung
Klasse AM | Rollerführerschein
Die Fahrschulklasse AM erlaubt, das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:
- Bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
- Bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³
Krafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h:
- Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h:
- Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
- Bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW
- Bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg
Alter: 16 Jahre
Anmeldung: Mit 15 1/2 Jahren