Fahrschulklasse B

Der Autoführerschein

Klasse B

Die Fahrschulklasse B erlaubt, das Fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das Mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Getriebe: Schaltgetriebe und Automatik möglich

Der Führerschein der Klasse B schließt die Klassen AM & L mit ein.

Klasse BF17

Die Fahrschulklasse B erlaubt, das fahren von Kraftwagen bis 3.5t zulässige Gesamtmasse (zGM) und das mitführen von Anhängern:

  1. alle Anhänger bis 750 kg zGM
  2. bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination (Kraftwagen & Anhänger) auf 3.500 kg begrenzt

Alter: 17 Jahre
Anmeldung: mit 16 1/2 Jahren
Getriebe: Schaltgetriebe und Automatik möglich

Bei der Anmeldung bracht man hier zusätzlich die Genehmigung der Erziehungsberechtigten und die Angaben der einzelnen Begleitpersonen.

Klasse B197

Die Klasse B197 – Eine neue Führerscheinregelung, welche Dir erlaubt, mit nur mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug und einem 15 minütigen internen Fahrschultest die fahrpraktische Prüfung mit einem Automatikfahrzeug zu absolvieren.

Bei Bestehen der Prüfungen darfst du weltweit Schaltwagen fahren (keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge vorhanden!).

DEINE VORTEILE: Kein „Abwürgen“ in der Prüfungsfahrt, volle Konzentration auf den Verkehr, stressfreie Prüfung!

Für weitere Infos ruf uns gerne an. ☝️
Tel.: 05731 – 86 09 83

Klasse BE

Die Klasse BE ist eine Erweiterung der Klasse B.

Diese Klasse erlaubt, Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM zu fahren.

Alter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren

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Unsere Fahrschulklassen

Hier siehst du, welche Fahrschuklassen wir außerdem anbieten.

Mofaführerschein

Hier findest du alles Wichtige rund um dem Mofaführerschein.

Motorradführerschein

Hier findest du alle Informationen zur Führerscheinklasse A.

B197 – Die neue Führerscheinregelung!

Kein „Abwürgen“ in der Prüfungsfahrt, volle Konzentration auf den Verkehr, stressfreie Prüfung!

Mehr Informatinen zur Regelung hier.